Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers. Seit der Änderung der "Technischen Regel für Gasinstallationen" (TRGI 2018) wird eine jährliche Überprüfung der Gasleitung zur Pflicht.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.
Gerne führen wir die Gas-Hausschau mit geeigneten Gasspürgeräten für Sie durch. Nach der Durchführung erhalten Sie ein Protokoll der sachkundig durchgeführten Prüfung.
Wir überprüfen:
- alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand
- die Absperreinrichtung am Hausanschluss (HAE)
- den freien Zugang zu den Gaszählern
- die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung der Gasleitung
- alle Gasgeräte auf Flammenbild und Abgasführung
Die Gas-Hausschau kann von uns mit der jährlichen Abgaswegeüberprüfung Ihrer Gasfeuerstätte durchgeführt werden, somit entsteht kein zusätzlicher Termin vor Ort.
Sprechen Sie uns einfach an!
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder Rufen Sie uns an (siehe Impressum).